SCHULWECHSEL

VERKÜRZTE AUSBILDUNG PHYSIOTHERAPIE

DU MÖCHTEST DICH BERUFLICH VERÄNDERN ODER DEIN KÖNNEN ERWEITERN?

In der Vergangenheit konnten wir bereits Schülern anderer Physiotherapieschulen, Sport- und Gymnastiklehrern, Turn- und Sportlehrern, Gymnastiklehrern, Sporttherapeuten, Sportwissenschaftlern, Fitnesswissenschaftlern, Masseuren, Gesundheits- und Krankenpflegern, Ergotherapeuten, Rettungsassistenten / Notfallsanitätern, uvm. dabei helfen die Ausbildung zum/r Physiotherapeut*inn erfolgreich zu absolvieren.

BIS ZU 18 MONATE AUSBILDUNGSZEIT EINSPAREN

DEINE AUSBILDUNG IN VOLLZEIT ABSOLVIEREN

Bewege Deine Zukunft


Kosten & Ablauf

Du bezahlst bei uns 150 € Lehrgangsgebühr pro Monat. Die Aufnahmegebühr von 250 € entfällt für dich.

In Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg, können wir dir einen genauen Ausbildungsplan erstellen, mit theoretischen und praktischen Anteilen. Durch eine verkürzte Ausbildung in Physiotherapie machen sich all deine Kompetenzen für deine Zukunft bezahlt.

Du hast einen anderen Beruf gelernt und möchtest gerne Quereinsteigen?

Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es einer individuell Prüfung. Du kannst uns mit den benötigten Vorabinformationen kontaktieren, wir Antworten Dir zeitnah mit einer Einschätzung.

Im Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie steht dazu geschrieben:

(1) Bei Personen, die die staatliche Prüfung nach § 4 Abs. 2 bestanden haben, wird auf Antrag die Ausbildung nach § 9 Satz 1 auf 18 Monate oder bei Ausbildung in Teilzeitform auf 2.100 Stunden verkürzt. Satz 1 gilt für Personen, die die in § 1 Nr. 1 genannte Berufsbezeichnung führen dürfen, entsprechend. Bei Personen nach Satz 2 mit einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit in diesem Beruf wird auf Antrag der Lehrgang nach § 9 Satz 1 auf zwölf Monate oder bei Ausbildung in Teilzeitform auf 1.400 Stunden verkürzt. Auf den verkürzten Lehrgang nach Satz 3 können auf Antrag Fort- oder Weiterbildungen im Umfang ihrer Gleichwertigkeit um höchstens drei Monate oder 350 Stunden angerechnet werden, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden. Bei einer verkürzten Ausbildung nach den Sätzen 1 bis 4 kann der theoretische Unterricht auch in Form von Fernunterricht erteilt werden. Die verkürzte Ausbildung schließt mit einer staatlichen Ergänzungsprüfung ab. Diese erstreckt sich auf die in dem Lehrgang vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten. Das Nähere regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 13 Abs. 2. Diese soll die Möglichkeit eröffnen, die Prüfung in Teilabschnitten abzulegen, beginnend mit der Prüfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse.
(2) Auf die Ausbildung nach § 9 sind auf Antrag mit sechs Monaten anzurechnen:
1. eine an einer staatlich anerkannten Lehranstalt abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung als Turn- und Sportlehrer,
2. eine an einer staatlich anerkannten Lehranstalt abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung als Gymnastiklehrer.
(3) Auf Antrag kann eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 angerechnet werden, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/mphg/BJNR108400994.html

DU MÖCHTEST DEINEN AUSLÄNDISCHEN ABSCHLUSS MIT UNSERER HILFE ANERKENNEN LASSEN?

In diesem Fall ist es oft möglich die Ausbildungsanerkennung in weit weniger wie 18 Monaten zu erlangen. Du kannst uns mit den benötigten Vorabinformationen kontaktieren, wir Antworten Dir zeitnah mit einer Einschätzung.

DER ABLAUF


im Detail:

  1. Wir benötigten folgende Informationen:
    • Fehlzeitennachweis
    • Gründe für deinen Wechsel
    • Bisheriger Ausbildungsverlauf
    • Absolvierte Prüfungen mit Ergebnissen
    • Sofern vorhanden Arbeitszeugnisse
    • Unterrichte mit Angabe der Stundenanzahl
  2. Wir prüfen deine Dokumente und kontaktieren dich.

Infojour


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Infotage


Online oder in Präsenz: In diesem kurzen Termin kannst Du alle Deine Fragen stellen.

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